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Mobiltelefon+43 664 4300637

Aktuelle Informationen

03.06.2026  Strem - Startseite

Weinidylle Südburgenland: Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

 

Liebe Winzerinnen und Winzer,

Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade muss unbedingt am/ ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden!

Die Einhaltung dieses Behandlungszeitraums ist entscheidend, um die weitere Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade und der damit verbundenen Krankheit Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Flavescence dorée) wirksam einzudämmen. Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen nach der ersten Behandlung unbedingt erforderlich!

Notfallszulassung

Die für die Bekämpfung erforderliche Notfallszulassung der Pflanzenschutzmittel gilt ab dem 10. Juni 2026. Bitte berücksichtigt dies bei eurer Planung und Beschaffung der notwendigen Mittel. Ab sofort können die benötigten Spritzmittel beim Raiffeisen-Lagerhaus (Tel. 03223/2224) vorbestellt werden.

Die detaillierten Informationen zu den vorgeschriebenen Maßnahmen, den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie den aktuellen rechtlichen Vorgaben sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Burgenland abrufbar:

Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade | Landwirtschaftskammer Burgenland

Auf dieser Homepage wird Anfang kommender Woche zusätzlich eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Befallszonen und Sicherheitszonen grundstücksgenau ersichtlich sein werden. Außerdem werden dort laufend aktuelle Informationen, Neuigkeiten und weitere Maßnahmen veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

In den Befalls- und Sicherheitszonen sind die vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen von allen Besitzern von Rebstöcken  (Edeltrauben, PIWI-Trauben & Uhudlerstöcke) verpflichtend durchzuführen.

Die Durchführung wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden behördlich geahndet und bestraft!

Auch im übrigen Verbreitungsgebiet werden die Bekämpfungsmaßnahmen dringend empfohlen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Wir ersuchen euch, diese Informationen in euren Kontakten weiterzugeben und gegebenenfalls auch Privatpersonen mit Rebstöcken bei der Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade beratend zu unterstützen.

Zusätzlich übermitteln wir euch im Anhang die aktuellen Informationsblätter.

Vielen Dank für eure Unterstützung und euren Beitrag zum Schutz unserer Weingärten.




 

Sehr geehrte Damen und Herren,

besitzen Sie einen oder mehrere Rebstöcke (Edeltrauben, PIWI-Trauben, Uhudlerstöcke) in Ihrem Garten, bei Ihrem Kellerstöckl oder auf Ihrem Grundstück?
 Dann betrifft Sie diese wichtige Information unmittelbar.

Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade ist in den ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken.

Die erste Behandlung der Rebstöcke muss ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden.

Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen später unbedingt erforderlich.

Die Amerikanische Rebzikade kann die gefährliche Rebkrankheit Goldgelbe Vergilbung der Rebe übertragen. Diese Krankheit stellt eine ernste Gefahr für unsere Weingärten, Hausreben und die Weinbauregion Südburgenland dar.

Für Privatpersonen ist das Pflanzenschutzmittel „Spruzit – Schädlingsfrei“ in Kleinmengen bei den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich.

Falls Sie unsicher sind, wie die Behandlung durchgeführt werden soll, wenden Sie sich bitte an:

     die Weinbauvereinsobmänner Ihrer Gemeinde,

     Winzerinnen und Winzer in Ihrer Nähe oder

     die zuständigen Fachstellen.


Diese können Sie beraten und bei Fragen zur richtigen Durchführung unterstützen.

Weitere Informationen zur Amerikanischen Rebzikade, zur Goldgelben Vergilbung der Rebe sowie zu den aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Burgenland:

Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade | Landwirtschaftskammer Burgenland

Dort wird in den kommenden Tagen auch eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Befalls- und Sicherheitszonen grundstücksgenau ersichtlich sein werden. Außerdem werden dort laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.

Zusätzlich übermitteln wir euch im Anhang die aktuellen Informationsblätter.

Bitte nehmen Sie diese Maßnahme ernst und führen Sie die Behandlung zeitgerecht durch.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zum Schutz unserer Weinlandschaft sowie zum Erhalt unseres Natur- und Kulturerbes im Südburgenland.

 

03.06.2026  Strem - Startseite

Dezentrale - The Bureaucracy of Instinct


Ein weiß-schwarzes Dokument mit schwarzem Text


     
Ein Zebra im Kreis

          


Eine Fledermaus mit ausgebreiteten Flügeln

     


       
Eine Eule, die am Himmel fliegt



Eine Person mit pinken und blauen Haaren



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